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   LSG Hessen, 24.06.2015 - L 5 R 418/14   

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https://dejure.org/2015,16328
LSG Hessen, 24.06.2015 - L 5 R 418/14 (https://dejure.org/2015,16328)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.06.2015 - L 5 R 418/14 (https://dejure.org/2015,16328)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - L 5 R 418/14 (https://dejure.org/2015,16328)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte medizinische Rehabilitationsmaßnahme; Vorherige Antragstellung; Fristsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte medizinische Rehabilitationsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2015 - L 5 R 418/14
    Letztlich handelt es sich bei der in Anspruch genommenen Anschlussrehabilitation auch nicht um eine unaufschiebbare Leistung im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 4 Alternative 1 SGB-IX. Hiervon kann nur ausgegangen werden, wenn eine Leistungserbringung im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs bis zur Entscheidung des Versicherungsträgers mehr besteht (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 8/06 R).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2015 - L 5 R 418/14
    Auch in der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass die Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf null einen seltenen Ausnahmefall darstellen (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 11. April 2002, B 3 P 8/01 R).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2015 - L 5 R 418/14
    Diese sog. Eingangsvoraussetzungen unterliegen der uneingeschränkten Überprüfbarkeit durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994, 4 RA 42/94).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2015 - L 5 R 418/14
    Dabei steht die Frage, ob dem Versicherten Leistungen zur Rehabilitation zu gewähren sind (sog. Eingangsprüfung), nicht im Ermessen des Versicherungsträgers, sondern ist davon abhängig, ob die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen der §§ 10, 11 SGB VI vorliegen und ob kein Leistungsausschluss gemäß § 12 SGB VI gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2002, 5 RJ 8/99 R).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2015 - L 5 R 418/14
    Die Annahme einer Ermessensreduzierung auf null setzt voraus, dass nach dem festgestellten Sachverhalt keine Umstände vorliegen, die eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei zuließen (BSG, Urteil vom 4. Februar 1988, 11 RAr 26/87), wobei dies im Regelfall nicht zutrifft (vgl. Schütze in: von Wulffen, SGB X Kommentar, 8. Aufl., § 45 Rdnr. 91 m.w.N.).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2015 - L 5 R 418/14
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht entschieden (Hinweis auf das Urteil vom 17. Juli 1985, 1 RA 11/84), dass im Falle des Beginns einer Rehabilitation vor Antragstellung die Leistung nicht schlicht verweigert werden dürfe, sondern der Rehabilitationsträger darüber aufzuklären habe, wie er "gefahrlos und mit im Ergebnis voraussichtlich gleichem Erfolg in das vom Versicherungsträger vorgesehene System überwechseln" könne.
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